background

Historie

LZ1: Bergneustadt

Gründung

Der Löschzug Bergneustadt steht in der Nachfolge der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt, deren Gründung im Jahre 1876 von den Stadtverordneten beschlossen wurde. Bergneustadt heißt es zur besseren Unterscheidung von gleichnamigen Städten erst seit 1884.


Vorgeschichte

Für mittelalterliche Städte mit ihrer Enge und ihren strohgedeckten Häusern waren Brände sicher keine Seltenheit. Die Stadtburg Neustadt hatte jedoch außergewöhnlich unter dem „roten Hahn” zu leiden. Insgesamt dreimal wurde die Stadt komplett eingeäschert. Weiterhin gingen mehrmals Teile in Flammen auf.


18. JH

Die Auswirkungen waren für Neustadt vernichtend. Auf den dritten Totalbrand von 1742, bei dem mittags innerhalb des Stadthügels (heutige Altstadt) insgesamt 90 Wohnstätten und 50 Stück Großvieh verbrannten, folgten der Niedergang der einst blühenden Stadt sowie eine grenzenlose Armut ihrer Bürger. „Mauern und Türme waren zerstört, die Stadttore zerfielen und die meisten Häuser glichen elenden Strohhütten." Den Tiefpunkt erreichte die Stadt etwas nach zwei Generationen: Die Stadtrechte wurden aberkannt und Neustadt in die Bürgermeisterei Gummersbach eingemeindet.


1810

Jetzt war die Grenze der Neustädter Leidensfähigkeit erreicht. In eindringlichen Bittschriften forderten die Bürger ihre Selbständigkeit ein. Schließlich gab die preußische Regierung nach. Neustadt bekam 1818 wieder einen eigenen Bürgermeister. Mit dem Amtsantritt von Wilhelm Budde, einem engagierten und weitsichtigen jungen Mann, begann für Neustadt eine „neue Zeit”.

Historie3 Bm Wilhelm Budde

1820

In den Jahren 1828 und 1836 fielen wieder Teile der Stadt den Flammen zum Opfer. Jeweils 11 Wohnhäuser wurden bis auf die Grundmauern eingeäschert. „Es wurde nach Gründen geforscht, dass trotz erhöhter Wachsamkeit der Bürger und trotz mannigfacher Vorsorgemaßnahmen des Rats die Stadt immer wieder heimgesucht wurde. Nachts in den Öfen Feuer zu haben, war untersagt; nach Sonnenuntergang und vor Tagesanbruch durfte nicht gebacken werden; wer Stall, Speicher oder Scheune mit offenem Licht betrat wurde schwer bestraft.”


Historie2

1830

Bürgermeister Budde erkannte, “dass das Lösch- und Rettungsgeschäft bei einer Feuersbrunst in möglichst geregelte Ordnung gebracht und dasselbe unter die Leitung eines Dirigenten gestellt werden müsse, wenn nicht ... Unordnung, Willkür, Widersetzlichkeit und Störung entstehen soll.” Im Jahre 1839 verfasste er für die Bürgermeisterei Neustadt ein “Feuer-Lösch-Reglement”, in dem das Geschehen vor, während und nach dem Brande geregelt wurde.Die Bürgermeisterei wurde in “Brand-Districte”, sogenannte “Rotten”, eingeteilt. Jede Rotte verfügte über wenigstens eine Feuerspritze, einen Wasserkübel, 20 Brandeimer sowie mehrere große Leitern und Feuer-haken. Diese Gegenstände sollten nach Möglichkeit in eigenen Spritzenhäusern aufbewahrt werden. “Falls es an dem erforderlichen Lösch-Apparat gebricht ... ist beim Bürgermeister der Antrag zu machen, dass die fehlenden Stücke aus Gemeindemitteln oder auch durch Sammlung freiwilliger Gaben angeschafft werden.”

1840

In jeder Rotte gab es einen “Rottmeister, der die gesamte Feuer-Polizei unter Leitung des Bürgermeisters zu handhaben hatte.” Er wurde vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt und versah seinen Dienst unentgeltlich. Der Rottmeister hatte “eine Anzahl der kräftigsten Leute seines Bezirks, vornehmlich solche, “die schwere Arbeit zu tun gewohnt sind” auszuwählen. Diese hatten die Löschgerätschaften zur Brandstätte zu transportieren und sie dort handzuhaben. Sobald irgendwo ein Brand ausbrach, sorgte der Rottmeister dafür, dass durch “ungewöhnliches Blasen auf dem Nachthorn, durch Geschrei oder Trommelschlag Feuerlärm” gemacht wurde.Der “Löschungs-Dirigent” sollte “wie bei einer Militair-Operation, Terrain, Luftzug, Mannschaft, Zeit und Umstände bemessen und danach seine Maßregeln mit Besonnenheit” anordnen mit der Überlegung, dass “Übereilen, Poltern und Toben, was so häufig vorkommt, mehr schadet als nützt.”Jedem Bürger aber wurde “empfohlen mit Besonnenheit und Tätigkeit zu handeln und sich nicht durch Toben und Lärmen abzustumpfen oder wohl gar durch Streitigkeiten oder Saufereien, was bei Feuerbrünsten so öfter vorkommt, das Löschgeschäft zu stören. ... Wer nur den müßigen Zuschauer abgeben will, der bleibe lieber zu Hause.”


Historie4

1860

Die Feuer-Löschordnung enthielt 36 Einzelbestimmungen. Budde ließ sie auf Kosten der Gemeinde drucken und jedem Hausbesitzer aushändigen. Sie war aufzubewahren und bei “Feuer-Visitationen” vorzuzeigen.Brände verhüten konnte das “Reglement” nicht. Aber sie wurden nach dieser Ordnung mit bestem Erfolg bekämpft, so dass die gefürchteten Brandkatastrophen von nun an Geschichte waren.

Löschzugführung

Unsere Löschzugführer von 1949 bis heute


1949

G. Schmies


1962

Horst Arnold


1966

E. Oelschläger


1972

Günther Koch


1972

E. Oelschläger


1982

Günther Koch


1987

Dirk Kläs


2006

W. Ribinski


2016

U. Foerster


2021

A. Frantz